Nachdem bei
Heiko schon Spam mit dem Thema aufschlägt, möchte ich hier noch ein wenig aus E-Mails zitieren, die ich im August als Antwort auf eine Anfrage an die
Deutsche Nationalbibliothek bekommen habe. Anlass war das neue
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom Juni 2006 (PDF-Link), das auch die Abgabe von Pflichtexemplaren von Netzpublikationen vorsieht. Unter Netzpublikationen fallen laut Gesetz ausdrücklich auch
"die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren." Einen guten Überblick über die Thematik gibt die
FAQ-Liste der DNB, aus der das vorstehende Zitat stammt.
Hierzu schreibt man mir im Auftrag der DNB:
Im Bereich der webspezifischen Publikationen, hierzu zählen wir Websites, Weblogs und Foren, muss die Deutsche Nationalbibliothek noch erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten. Es sind derzeit noch viele Fragen hinsichtlich Sammelumfang und Sammeltechnik (dazu gehört auch der Archivierungszyklus) unbeantwortet.
Sowie auf gezielte Nachfrage:
[Für] den Betreiber eines Weblogs oder Forums besteht momentan kein Handlungsbedarf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Damit dürfte erstmal alles gesagt sein.
Update: Isotopp hat auch eine Antwort bekommen.